das Kirchenjahr

Vorfastenzeit

Einführung

Seit der Perikopenrevision im Jahr 2018 dauert die Epiphaniaszeit nur noch bis zu dem Sonntag, in dessen Woche der Tag Mariae Lichtmess (2. Februar) liegt. D.h. es gibt 4 Sonntage nach Epiphanias. Häufig ist die Zeit bis zum Sonntag Septuagesimae, mit dem bislang die sich an die Epiphaniaszeit anschließende Vorfastenzeit begann, dann aber länger als 7 Tage, d.h. es muss noch weitere Sonntage geben, die ein Proprium benötigen. Man hat sich dann kurzerhand entschlossen, den 4. und 5. Sonntag nach Epiphanias zum „4.” und „5. Sonntag vor den Fasten” zu erklären. Diese Sonntage werden nun auch zur Vorfastenzeit gezählt. Das ist insofern problematisch, als ihre Proprien überhaupt keinen Bezug zur Fastenzeit haben, sondern vielmehr noch in den Epiphaniasfestkreis gehören. Darum sind diese beiden Sonntage, wenn sie denn begangen werden, gewissermaßen „zwischen den Stühlen”. Hinzu kommt eine andere Problematik: Mitunter beträgt die Zeit zwischen dem Letzten Sonntag nach Epiphanias, in dessen Woche der 2. Februar liegt, und Aschermittwoch weniger als 23 Tage, wodurch u.U. der Sonntag Septuagesimae und in seltenen Fällen auch noch der Sonntag Sexagesimae wegfallen können, d.h. die Vorfastenzeit wird erheblich verkürzt. Inhaltlich beginnt (zumindest theoretisch) die Vorfastenzeit nach wie vor mit dem Sonntag Septuagesimae und bereitet die Gemeinde auf das Osterfest vor. Der Name des ersten Sonntags dieser Zeit weist auf die Dauer der Vorbereitungszeit "Vor den Fasten" (s. Fastenzeit) zusammen mit der eigentlichen Fastenzeit hin: "Septuagesimae" bedeutet "der 70." (Tag vor Ostern). Diese Zahl ist Symbol für die 70-jährige Gefangenschaft des Gottesvolkes (s. Jer 25, 11).
Allerdings ist die Zählweise heute nicht mehr ohne Weiteres nachzuvollziehen, es fehlt eine ganze Woche. Dies ergibt sich daraus, dass früher die Oktav, d.h. die acht Tage ab dem eigentlichen Fest, zur Festzeit hinzugezählt wurden und als Festtag galten. Damit kommen wir auf insgesamt 70 Tage.
Beim Sonntag Sexuagesimae (der 60. Tag) kann die Zählmethode nicht mehr erklärt werden. Vermutlich hat der Sonntag die Bezeichnung bekommen, weil er zwischen dem Sonntag Quinquagesimae (Estomihi) und Septuagesimae liegt. Beim Sonntag Quinquagesimae bezieht sich die Zahl (der 50. Tag vor Ostern) auf die Spanne bis zum Ostertermin.
In der Vorfastenzeit hören wir von den Zeugen der Urzeit, die auf Christus hinweisen: Da ist Adam, der Stammvater der Menschheit, der auf Christus, den Anfänger einer neuen Menschheit, hinweist. Noah weist mit seiner Arche auf die Kirche, die wie die Arche sammelnde und bergende Aufgaben hat. Abraham, der willens war, seinen Sohn zu opfern, es aber nicht zu tun brauchte, weist auf den hin, der das vollkommene Opfer am Kreuz dargebracht hat.
Die Perikopenrevision von 2018 hat für die liturgische Praxis einige Probleme geschaffen. Eins davon ist die Handhabung des Halleluja in der Vorfastenzeit. Der 5. und 4. Sonntag vor den Fasten kann schlecht auf ein Halleluja verzichten, und so hat man mit der Revision den Wegfall des Halleluja in der Vorfastenzeit gestrichen. Das nimmt allerdings dem sich bisher langsam aufbauenden Bogen hin zum Osterfest die Spannung. Man würde also ab Aschermittwoch auf Halleluja und Gloria in Excelsis verzichten, was einen großen Einschnitt darstellt, der dann aber im gleichen Umfang (eigentlich bis Karsamstag) durchgehalten wird. Die frühere Praxis sieht einen Aufbau des Verzichts vor: In der Vorfastenzeit der Verzicht auf das Halleluja, ab Aschermittwoch zusätzlich der Verzicht auf das Gloria in Excelsis, und ab Judica auch der Verzicht auf das Gloria Patri. Mein Vorschlag lautet daher, es bei dieser Praxis zu belassen, wobei der Verzicht auf das Halleluja mit dem Sonntag Septuagesimae (oder dem Sonntag, der auf den Letzten Sonntag nach Epiphanias folgt) beginnt.
Entsprechend wird der Vers, der für die Hinleitung zum Evangelium an den Sonntagen der Vorfastenzeit bestimmt ist, als „Traktus” bezeichnet. Wer nicht auf das Halleluja verzichten möchte, kann diesen Vers als Halleluja-Vers weiterverwenden.
Im Gottesdienst wird also das Halleluja nicht mehr gesungen. An seine Stelle tritt der Traktus. Dies hat den Sinn, dass sich die Gemeinde vor Augen führt, dass sie ohne das Opfer Christi nicht würdig wäre, lobpreisend vor den Thron Gottes zu treten.

Die liturgische Farbe der Vorfastenzeit ist Grün, die Farbe des Lebens und der aufgehenden Saat.