das Kirchenjahr

Karsamstag

Den Toten predigen

Gottesdienstentwurf

Dieser Gottesdienstentwurf ist auf die Texte der Perikopenreihe VI abgestimmt.

Der folgende Gottesdienstvorschlag soll vor allem (aber nicht nur) denen, die ungeübt sind in der Gestaltung eines Gottesdienstes, eine Hilfe sein.

Der Karsamstag kann durch eine Mette (Morgengebet) und eine Vesper (Abendgebet) begangen werden. In der Mette steht die Grablegung Jesu im Vordergrund (z.B. Mt 27, 57-66), in der Vesper seine Höllenfahrt (1. Petr 3, 18-22). Für diese Gebetsgottesdienste sollte äußerste Schlichtheit angestrebt werden. Es genügen folgende Elemente:

Eingangsvotum (z.B. der Spruch des Karfreitag oder): Am Karsamstag denken wir daran, dass Jesus im Tod nicht ruhte, sondern in die Hölle hinabstieg, um dort den Geistern zu predigen. Wir ehren die Ruhe des Grabs und erkennen, dass der Tod Jesu geschehen musste, damit er wirklich all Bereiche unserer Welt, einschließlich des Todes, erfülle und beherrsche. Wir sind dankbar, dass Gott sich in Jesus auch den Toten zuwendet.
Psalm: 88, 2-7.11-13 oder Jona 2, 3-10
zur Mette: 88
zur Vesper: Jona 2, 3-10
Lesung: Mt 27, (57-61) 62-66 oder 1. Petr 3, 18-22 oder Ez 37, 1-14
Auslegung oder eine Zeit der Stille
Lied: Ein Lämmlein geht und trägt die Schuld (EG 83)
Vaterunser
Entlassung und Segen




Es bleibt jedem überlassen, den Vorschlag den Gegebenheiten anzupassen.

Rechtliche Hinweise:
Wenn man einen Gottesdienst als Video oder Ton aufnimmt und im Internet verfügbar macht, muss man das Urheberrecht beachten. Die hier gemachten Liedvorschläge sollten diesbezüglich kein Problem darstellen, da sie nach geltendem Urheberrecht rechtefrei sind (der Autor muss länger als 70 Jahre verstorben sein), es sei denn, es wird ausdrücklich auf das Urheberrecht hingewiesen. Die Gebetstexte stammen von mir und dürfen genutzt werden.
Gottesdienste, die auf YouTube eingestellt werden, sollten auch mit anderen Liedern abgedeckt sein, da die EKD einen Rahmenvertrag mit der GEMA für Veröffentlichungen auf YouTube geschlossen hat. Eine Rückversicherung bei der Rechtsabteilung der eigenen Landeskirche empfiehlt sich dennoch. Bei Veröffentlichung des virtuellen Gottesdienstes auf der Webseite der Gemeinde ist es gut, sich auf das hier vorgeschlagene Liedgut (oder andere Lieder, die nicht mehr urheberrechtsgeschützt sind) zu beschränken.


* Das „Halleluja” steht bewusst unmittelbar vor der Evangeliumslesung, denn es leitet das Evangelium ein und schließt nicht, wie in den vergangenen Jahrzehnten üblich geworden, die Epistellesung ab.